Covid19 - Kommuniqué vom 21.04.20

Den Plan für Lockerung in drei Stufen hat der Bundesrat am vergangenen Donnerstag vorgestellt. Vor der dritten Phase, am 8. Juni 2020, wird es nicht möglich sein, Versammlungen mit mehr als fünf Personen abzuhalten. Nach diesem Datum ist in dieser Frage noch nichts definiert.

Was bedeutet dies für die Lions Clubs und was ist zu beachten?

Sitzungen während dieses Lionsjahres (bis 30. Juni 2020)
Es ist davon auszugehen, dass bis zum 8. Juni 2020 kein Clubtreffen in Form eines physischen Treffens stattfinden kann und dass die Chancen gering sind, dass solche Treffen bis zum 30. Juni dieses Jahres in Anwesenheit der Mitglieder stattfinden können.

Bleibt mit euren Lions Mitgliedern in Kontakt
Kommunikation ist in dieser Zeit noch wichtiger. Lasst eure Mitglieder wissen, was der Club in den kommenden Monaten vorsieht. Es wird oft gesagt, dass sein Club wie eine zweite Familie ist. Kümmert Euch also als Präsident um Eure Mitglieder. Nicht nur die Menschen in den gefährdeten Gruppen gemäss Covid-19, sondern auch die vielen Selbständigen und Kleinunternehmer, für die dies sehr schwierige Zeiten sind. Diese Krise wird noch einige Zeit andauern, deshalb sollten wir uns jetzt um unsere Lions kümmern und neue Lösungen für unsere wichtige Mission finden.

Generalversammlung des Clubs
Falls Euer Club eine Generalversammlung im Frühling geplant, und diese nicht in physischer Form stattgefunden hat, habt ihr die Möglichkeit, entsprechend der Verordnung 2 COVID-19, diese auf elektronischem Wege durchzuführen:

Da bei Vereinen das Vertretungsrecht an der Versammlung von Gesetzes wegen und statutarisch eingeschränkt ist, wird für die Vereine vor allem die Regelung gemäss Art. 6a Abs. 1 lit. a COVID-19 Verordnung 2 (Wahrnehmung der Rechte schriftlich oder in elektronischer Form) von Bedeutung sein. Einstimmigkeit i.S.v. Art. 66 Abs. 2 ZGB ist dabei nicht verlangt. Dies gilt selbst dann, wenn ein schriftlicher Mehrheitsbeschluss in den Statuten nicht vorgesehen ist. Zudem ist auch für die Delegiertenversammlung eines Vereins die schriftliche oder elektronische Abstimmung möglich.

Wir schlagen vor, eine elektronische Abstimmung durchzuführen, die mehrere Tage lang offen ist, entweder als Online-Formular oder als PDF per E-Mail oder, falls nötig, per Post für diejenigen, die keine E-Mail haben.
Es ist ratsam, die Traktanden auf Wahlen und Abstimmungen zu beschränken, die für das reibungslose Funktionieren des Clubs wesentlich sind, und andere Abstimmungen, die eine vorherige Diskussion erfordern, zu verschieben.
Der Vorteil des Online-Formulars besteht darin, dass es leicht zugänglich ist (wenn jemand Probleme hat, so hat er Zeit, um Hilfe zu bekommen). Die Ergebnisse entweder durch Grafiken oder durch einen Excel-Export dargestellt werden.

Für Clubs, die dies wünschen, kann das Krisenteam ein clubspezifisches Formular erstellen. Sendet einfach die Fragen und Antworten an krise@lions102w.ch. Ihr erhaltet das entsprechende Formular innerhalb von 48 Stunden.

Wir danken Euch für Euer anhaltendes Engagement und Eure aktive Beteiligung an der Erhaltung der Gesundheit.

Mit besten Grüssen

Christian Golay
Governor D102W

Georges Torti
Koordinator Krisenstab D102W